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Verantwortung

Verfasst: So 23. Dez 2007, 14:29
von admin
Fuer den individuellen Wohnbereich ist der dort Wohnende verantwortlich. Das betrifft Dinge wie Putzen, Lueften, Raum- oder Wohnungseinrichtung, Neuanschaffungen, Sicherung des Eigentums, usw.
Auch die Versicherung der in den individuellen Bereichen vorhanden Privatsachen ist Sache der dort Wohnenden (Hausrat).

Inwieweit Reparaturen Sachen des dort Wohnenden oder des Hauseigentumers sind, haengt davon ab, wie die Eigentumsverhaeltnisse sind.
Ist die Wohneinheit gemietet, so gelten die ueblichen Verantwortungsverteilungen zwichen Mieter und Vermieter, wenn es im Mietvertrag oder sonst in einem anderen Vertrag nicht anders geregelt ist.

Verfasst: So 23. Dez 2007, 14:29
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