Einbringung von Privatgegenstaenden
Verfasst: So 23. Dez 2007, 14:23
Bringt ein Mitbewohner aus seinem Privatbesitz einen Gegenstand in die Wohngemeinschaft ein, der von allen benutzt werden kann, so muss die Handhabung geregelt werden.
Erfassung
Es muss dokumentiert werden, wer, wann, was eingebracht hat. Es wird ein Foto gemacht und zusammen mit den Daten abgelegt.
Reparatur
Sollte dieser Gegenstand einer Reparatur beduerfen, so werden die Kosten von allen Bewohner zu gleichen Teilen getragen.
Auszug
Zieht der urspruengliche Besitzer aus der Wohngemeinschaft aus, so kann er seinen Gegenstand im aktuellen Zustand wieder mitnehmen.
Erfassung
Es muss dokumentiert werden, wer, wann, was eingebracht hat. Es wird ein Foto gemacht und zusammen mit den Daten abgelegt.
Reparatur
Sollte dieser Gegenstand einer Reparatur beduerfen, so werden die Kosten von allen Bewohner zu gleichen Teilen getragen.
Auszug
Zieht der urspruengliche Besitzer aus der Wohngemeinschaft aus, so kann er seinen Gegenstand im aktuellen Zustand wieder mitnehmen.